Sie möchten uns einen Gesetzes- oder Regelverstoß melden?

 

Dann nutzen Sie bitte unser Hinweisgebersystem:

Hinweisgebersystem

 

Zur Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße stellt Westfalen Weser einen extern betriebenen Meldekanal zur Verfügung. Dieser bietet die Möglichkeit, Informationen über mögliche Gesetzes- und Regelverstöße über das extern betriebene Online-Portal oder die extern betriebene Hotline mit der Compliance-Organisation von Westfalen Weser zu teilen. Nicht nur unsere eigenen Mitarbeiter*innen, sondern auch unsere Geschäftspartner, deren Mitarbeiter*innen und sonstige Dritte, können sich vertrauensvoll an diesen Meldekanal wenden.

Sie können über das Online-Portal oder telefonisch über die Hotline auf mögliche Fälle von Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Menschenrechts­verletzungen, Verstöße gegen Kartell- und Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht oder sonstige Verstöße anderer Art hinweisen.

Der Meldekanal dient ebenso als Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Er bietet somit auch die Möglichkeit, auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von Westfalen Weser selbst oder das Handeln eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von Westfalen Weser entstanden sind. Die Verfahrensordnung steht hier zum Download bereit. 

Der Meldekanal ist nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft gedacht. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

 

Verfahrensverordung Hinweisgebersystem