Informationen für die Wohnungswirtschaft
zur Umsetzung der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)"
Der Ablauf
01. Oktober 2022
Inkrafttreten der Verordnung, Vorgaben zur Prüfung und Optimierung von Erdgas betriebenen Heizungsanlagen
30. September 2023
Fristende zur Umsetzung eines Hydraulischen Abgleichs in Wohngebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten
15. September 2024
Fristende zur Umsetzung eines Hydraulischen Abgleichs in Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten
30. September 2024
Fristende zur Optimierung von Erdgas betriebenen Heizungsanlagen
Fragen und Antworten zur EnSimiMav
Was bedeutet die Verordnung für mich konkret?
Zunächst soll Ihre mit Erdgas betriebene Heizungsanlage auf mögliches Optimierungspotenzial überprüft werden; dazu zählen insbesondere folgende Punkte:
- Sind die zum Betrieb der Heizungsanlage erforderlichen Einstellungen hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert?
- Ist ein Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage erforderlich?
- Werden effiziente Heizungspumpen eingesetzt?
- Sollten weitere Dämmmaßnahmen an Rohrleitungen etc. durchgeführt werden?
Über das Ergebnis der Überprüfung sind Sie durch ein Protokoll zu informieren.
Wer darf diese Prüfung vornehmen?
Die Prüfung sollte möglichst in Verbindung mit regelmäßigen Wartungsarbeiten erfolgen.
Sie kann durchgeführt werden von:
- einem Schornsteinfeger
- einem eingetragenen Installateur für Heizungstechnik
- einem für Förderprogramme des Bundes zugelassenen Energieberater
Mit welchen Maßnahmen ist zu rechnen?
In den meisten Fällen wird neben einer Optimierung der Einstellwerte ein sogenannter Hydraulischer Abgleich erforderlich sein. Deshalb hat der Gesetzgeber hierzu konkrete Vorgaben und Fristen zu dessen Umsetzung gesetzt. Der Hydraulische Abgleich ist meist mit einem Austausch, mindestens aber mit einer Voreinstellung Ihrer Heizkörperventile verbunden; in manchen Fällen müssen auch weitere Regelventile in das Rohrsystem eingebaut werden oder in seltenen Fällen Heizkörper getauscht werden. Auch der Austausch von Umwälzpumpen kann erforderlich sein.
Wer darf diese Maßnahmen durchführen?
Die Ausführung eines Hydraulischen Abgleichs und der mit diesem in Verbindung stehenden Arbeiten ist durch einen eingetragenen Installateur für Heizungstechnik vorzunehmen. Dabei haben Sie die freie Wahl. Sofern die Heizungsanlage in Ihrem Wohngebäude durch uns betrieben wird, teilen wir ihn gerne mit, wer für uns diese Anlage betreut. Eine Beauftragung müsste aber direkt durch Sie erfolgen, weil das Verteilungssystem nicht mehr in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Bitte informieren Sie uns aber im Vorfeld über eine entsprechende Beauftragung, damit wir in Abstimmung mit dem Heizungstechniker mögliche Störungen in Ihrer Wärmeversorgung vermeiden.
Welche Arbeiten übernehmen wir für Sie im Rahmen eines Wärmeliefercontractings (z. B. wärme.ideal plus)?
Eine Überprüfung der Einstellwerte an Ihrer Heizungsanlage erfolgt regelmäßig im Rahmen unserer Wartungsarbeiten. Gern erteilen wir Ihnen Auskunft darüber, wann diese zuletzt stattgefunden hat, was deren Ergebnis war oder in welchem Zeitraum die nächste Überprüfung geplant ist. Die Überprüfung, ob weitere Maßnahmen wie z. B. ein Hydraulischer Abgleich oder Dämmmaßnahmen erforderlich sind, erfolgt nicht durch uns. Diese müssten Sie direkt an eine der vorgenannten Personengruppen beauftragen. Sollte diese weitergehende, durch Sie beauftragte Prüfung, ergeben, dass Optimierungsmaßnahmen umzusetzen sind, die in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, informieren Sie uns bitte entsprechend. Wir werden dann für die Umsetzung auf eigene Kosten sorgen.