Direktvermarktung
Wir vermarkten Ihre erzeugte Energie!
Die Direktvermarktung ermöglicht es Ihnen, den Strom aus Ihrer Photovoltaik-, Wind-, Wasser-, Biogas- oder KWK-Anlage an der Strombörse zu verkaufen.
Für neue Erzeugungsanlagen ab 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht, aber auch die Betreiber:innen von Bestandsanlagen können davon profitieren. Die Erlöse können dabei über dem Vergütungssatz der fixen Einspeisevergütung liegen.
Gerne übernehmen wir die Vermarktung des produzierten Stroms Ihrer Anlage und erstellen Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot!
Warum lohnt sich die Direktvermarktung?
1. Das Marktprämienmodell
Die Erlöse setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:
1. Marktpreis: Sie erhalten jeden Monat einen Marktpreis von Ihrem Direktvermarkter. Es ist der durchschnittliche Preis, der für die Energieträger an der Börse erzielt wurde.
2. Marktprämie: Zusätzlich erhalten Sie eine Marktprämie, die der Netzbetreiber auszahlt.
Der Marktpreis und die Marktprämie ergeben die Höhe des anzulegenden Wertes - also die gesetzlich festgelegte Grundvergütung der Anlage. Weitere Informationen finden Sie hier.
2. Die gesetzliche Verpflichtung
Die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100kW ist seit 2016 gesetzlich verpflichtend. Bei Nichteinhaltung fällt die EEG-Einspeisevergütung deutlich geringer aus. Seit 01.01.2023 berechnen Netzbetreiber zusätzliche Kosten in Höhe von 10€/KW/Monat, wenn Neuanlagen nicht zur Direktvermarktung angemeldet werden.
An uns zahlen Sie lediglich ein Vermarktungsentgelt, das je nach Energieträger und Anlagengröße variiert.
Wir vermarkten auch Anlagen, die keine Stromüberschüsse produzieren (0 kWh-Einspeisung) zu einem besonders günstigen Tarif.
Übrigens:
Wenn Sie uns als Direktvermarkter beauftragen, übernehmen wir gleichzeitig auch die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV) und Betreibers der technischen Ressource (BTR) im Rahmen des Redispatch 2.0.
Es entstehen dadurch keine weiteren Kosten für Sie!
Ihre Vorteile im Überblick
Welche Vorssetzungen gibt es?
Die Direktvermarktung ist nur möglich, wenn Ihre Anlage mit einer Fernsteuerung ausgestattet ist. Damit ist die Auszahlung der Marktprämie durch den Verteilnetzbetreiber garantiert. Diese Voraussetzung ist gesetzlich im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt.
Weitere Informationen zum Eneuerbare Energien Gesetz (EEG) finden Sie hier.
Jetzt unverbindliches Angebot anfordern!
Folgende Informationen benötigen wir für die Erstellung eines Angebots von Ihnen: