Newsletter August 2024

So leicht können Sie jetzt mit Balkonkraftwerken eigenen Sonnenstrom genießen

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Das Solarpaket 1 soll den Ausbau der Solarenergie in Deutschland vorantreiben. Der Betrieb von sogenannten Balkonkraftwerken, also Solarmodulen, die beispielsweise an Balkonen befestigt werden können, wird durch das beschlossene Solarpaket 1 deutlich leichter.  Balkonkraftwerke (werden im EEG als Steckersolargeräte bezeichnet), die mit einer Leistung von max. 2.000 Watt und einer Wechselrichterleistung von max. 800 Watt betrieben werden, müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. 

Wer als Mieter ein Balkonkraftwerk anbringen möchte, sollte allerdings davor beim Vermieter oder Eigentümer um Erlaubnis fragen.

 

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Das Wichtigste für Balkonkraftwerke in Kürze

  • Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt (nur Online-Anmeldung beim Marktstammdatenregister).
  • Rückwärts laufende Stromzähler sind übergangsweise erlaubt: Erst nach vier Monaten müssen Sie den Zähler per Gesetz austauschen.
  • Max. 800-Watt-Wechselrichter erlaubt.
  • Gesamtleistung der PV-Module: Laut dem neuen Balkonkraftwerk-Gesetz dürfen die angeschlossenen Solarmodule nun eine Gesamtleistung von max. 2 kW haben.

Diese Änderungen gelten nur, wenn Sie Strom über das Balkonkraftwerk einspeisen, dafür aber keine Einspeisevergütung erhalten. Andernfalls gelten die Auflagen einer großen Photovoltaikanlage.

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