Aktuelle Informationen zum Gebäudeenergiegesetz
Gebäudeenergiegesetz ab 2024
Das ab 2024 geltende Gebäudeenergiegesetz ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende hin zur Klimaneutralität im Gebäudesektor. Es legt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest.
Empfehlenswert ist es, sich bereits jetzt für den Einbau einer neuen Heizungsanlage zu entscheiden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
Mit unseren Wärmelösungen sind Sie heute schon gesetzeskonform und preisgünstig aufgestellt.
Direktvermarktung Strom - Jetz informieren!
Wir vermarkten Ihre erzeugte Energie!
Die Direktvermarktung ermöglicht es Ihnen, den Strom aus Ihrer Photovoltaik-, Wind-, Wasser-, Biogas- oder KWK-Anlage an der Strombörse zu verkaufen.
Für neue Erzeugungsanlagen ab 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht, aber auch die Betreiber:innen von Bestandsanlagen können davon profitieren. Die Erlöse können dabei über dem Vergütungssatz der fixen Einspeisevergütung liegen.
Gerne übernehmen wir die Vermarktung des produzierten Stroms Ihrer Anlage und erstellen Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot!
Energieservice Westfalen Weser
Wir sehen unsere Unternehmenszukunft in und mit einer starken Region.
Als Innovationstreiber entwickeln wir individuelle Versorgungskonzepte für Geschäfts- und Privatkund*innen sowie für Kommunen in der Region. Wir erstellen maßgeschneiderte Lösungen für Wärme, Kälte, Druckluft, Wasser und Brennstoffzelleneinsatz. Mit unseren Ideen und Konzepten möchten wir das Leben in den Kommunen nachhaltig und zukunftsfähig gestalten.
68
Mitarbeitende
18800
Kund*innen
+ 2800
Betrieb dezentraler Energieanlagen